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   BVerwG, 26.06.1991 - 9 B 83.91   

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BVerwG, 26.06.1991 - 9 B 83.91 (https://dejure.org/1991,5142)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.1991 - 9 B 83.91 (https://dejure.org/1991,5142)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 1991 - 9 B 83.91 (https://dejure.org/1991,5142)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Inländische Fluchtalternative im Falle der Rückkehr des Asylbewerbers in dessen Heimat - Verfahrensmangel der nicht nachvollziehbaren Beweiswürdigung und demzufolge mangelnden Nachprüfbarkeit einer ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 75.90

    Asylrecht: Asylberechtigung eines Tamilen aus Sri Lanka

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1991 - 9 B 83.91
    In diesem Falle ist zwar eine Behandlung der Verfahrensrüge als Divergenzrüge in Betracht zu ziehen, da der Bundesbeauftragte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 1990 (a.a.O.) und die dieser Entscheidung nicht in vollem Umfang Rechnung tragenden Ausführungen des Berufungsgerichts bezeichnet.

    Der beschließende Senat hat in seiner von der Beschwerde zitierten Entscheidung vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 75.90 - im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 80, 315 ) entschieden, daß Voraussetzung für eine vom Staat ausgehende oder ihm zurechenbare asylerhebliche Verfolgung die effektive Gebietsgewalt des Staates im Sinne wirksamer hoheitlicher Überlegenheit ist, so daß es an der Möglichkeit politischer Verfolgung fehlt, solange der Staat bei offenem Bürgerkrieg im umkämpften Gebiet faktisch nurmehr die Rolle einer militärisch kämpfenden Bürgerkriegspartei einnimmt, als übergreifende effektive Ordnungsmacht aber nicht mehr besteht (BVerfGE 80, 340).

    Anderes gilt nach dieser Rechtsprechung nur dann, wenn die staatlichen Kräfte den Kampf in einer Weise führen, die auf die physische Vernichtung von auf der Gegenseite stehenden oder ihr zugerechneten und nach asylerheblichen Merkmalen bestimmten Personen gerichtet ist, obwohl diese keinen Widerstand mehr leisten wollen oder können oder an dem militärischen Geschehen nicht oder nicht mehr beteiligt sind, vollends wenn die Handlungen der staatlichen Kräfte in die gezielte physische Vernichtung oder Zerstörung der ethnischen, kulturellen oder religiösen Identität des gesamten aufständischen Bevölkerungsteils umschlagen (BVerfGE 80, 340; Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 75.90 -).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1991 - 9 B 83.91
    Der beschließende Senat hat in seiner von der Beschwerde zitierten Entscheidung vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 75.90 - im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 80, 315 ) entschieden, daß Voraussetzung für eine vom Staat ausgehende oder ihm zurechenbare asylerhebliche Verfolgung die effektive Gebietsgewalt des Staates im Sinne wirksamer hoheitlicher Überlegenheit ist, so daß es an der Möglichkeit politischer Verfolgung fehlt, solange der Staat bei offenem Bürgerkrieg im umkämpften Gebiet faktisch nurmehr die Rolle einer militärisch kämpfenden Bürgerkriegspartei einnimmt, als übergreifende effektive Ordnungsmacht aber nicht mehr besteht (BVerfGE 80, 340).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1991 - 9 B 83.91
    Dies gilt schließlich auch für die von der Beschwerde erhobene Rüge, das Berufungsgericht bleibe im Zusammenhang mit der von ihm verneinten inländischen Fluchtalternative hinter den Anforderungen an eine volle richterliche Überzeugungsbildung zurück und lasse die insoweit gebotene generalisierende Betrachtungsweise vermissen (vgl. Urteile vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180 und vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 30.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 104).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1991 - 9 B 83.91
    Überdies folgt aus der in Art. 97 Abs. 1 GG garantierten Unabhängigkeit der Richter, daß fachgerichtliche Entscheidungen die Verfolgungsgefahr für eine bestimmte Volksgruppe auch bei vergleichbarem Hintergrund unterschiedlich einschätzen können (vgl. BVerfG, Beschluß vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85, 515/89, 1827/89).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1991 - 9 B 83.91
    Ob Fehler der Beweiswürdigung - wie die Beschwerde meint - als Verfahrensmängel geltend gemacht werden können oder ob die Beweiswürdigung dem sachlichen Recht zugehört, wird in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht einheitlich beantwortet (vgl. etwa Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 [BVerwG 19.01.1990 - 4 C 28/89]; Beschluß vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199; Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 147; Urteil vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338; Beschluß vom 18. Februar 1972 - BVerwG 8 B 3.72/8 C 7.72 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 62; Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG 6 C 14.73 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 72; Beschluß vom 9. Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.69 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 62).
  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber -

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1991 - 9 B 83.91
    Ob Fehler der Beweiswürdigung - wie die Beschwerde meint - als Verfahrensmängel geltend gemacht werden können oder ob die Beweiswürdigung dem sachlichen Recht zugehört, wird in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht einheitlich beantwortet (vgl. etwa Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 [BVerwG 19.01.1990 - 4 C 28/89]; Beschluß vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199; Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 147; Urteil vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338; Beschluß vom 18. Februar 1972 - BVerwG 8 B 3.72/8 C 7.72 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 62; Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG 6 C 14.73 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 72; Beschluß vom 9. Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.69 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 62).
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1991 - 9 B 83.91
    Der Beschwerde ist allerdings einzuräumen, daß die beanstandete Beweiswürdigung des Berufungsgerichts - trotz zahlreicher Ergänzungen gegenüber früheren Entscheidungen - insofern noch keine volle "Nachvollziehbarkeit" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 -) besitzt, als die Ausführungen zu einer erneuten Verfolgungsbetroffenheit sowie zum Fehlen einer inländischen Fluchtalternative im Falle der Rückkehr des Asylbewerbers in die Heimat unverändert von globalen Bezugnahmen auf die "beigezogenen Erkenntnisse und Berichte" getragen werden (vgl. UA S. 29 ff.).
  • BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81

    Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt -

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1991 - 9 B 83.91
    Ob Fehler der Beweiswürdigung - wie die Beschwerde meint - als Verfahrensmängel geltend gemacht werden können oder ob die Beweiswürdigung dem sachlichen Recht zugehört, wird in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht einheitlich beantwortet (vgl. etwa Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 [BVerwG 19.01.1990 - 4 C 28/89]; Beschluß vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199; Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 147; Urteil vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338; Beschluß vom 18. Februar 1972 - BVerwG 8 B 3.72/8 C 7.72 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 62; Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG 6 C 14.73 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 72; Beschluß vom 9. Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.69 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 62).
  • BVerwG, 31.03.1988 - 7 B 46.88

    Divergenz - Abweichung

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1991 - 9 B 83.91
    Davon abgesehen ist dem Berufungsurteil keine von der Würdigung des Einzelfalles losgelöste, der revisionsgerichtlichen Forderung einer nachvollziehbaren Beweiswürdigung "in abstracto" widersprechende Rechtsauffassung zu entnehmen (vgl. insoweit Beschluß vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 260 sowie Weyreuther, "Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte", Rdnr. 109).
  • BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 30.87

    Existenzgrundlage des Asylbewerbers - Verfolgung - Menschenwürdiges

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1991 - 9 B 83.91
    Dies gilt schließlich auch für die von der Beschwerde erhobene Rüge, das Berufungsgericht bleibe im Zusammenhang mit der von ihm verneinten inländischen Fluchtalternative hinter den Anforderungen an eine volle richterliche Überzeugungsbildung zurück und lasse die insoweit gebotene generalisierende Betrachtungsweise vermissen (vgl. Urteile vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180 und vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 30.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 104).
  • BVerwG, 14.03.1988 - 5 B 7.88
  • BVerwG, 14.08.1962 - V B 83.61

    Geltendmachung einer Ermessensüberschreitung bei nicht aufgrund sachlich

  • BVerwG, 09.06.1970 - VI B 22.69

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen

  • BVerwG, 18.02.1972 - VIII B 3.72

    Angriff der Beweiswürdigung der Tatsacheninstanz im Revisionsverfahren bei

  • BVerwG, 04.07.1973 - VI C 14.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Wesentliche Verfahrensmängel im Sinne

  • BVerwG, 16.12.1954 - III C 7.54
  • BVerwG, 14.07.1992 - 9 B 177.91

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Es kann insoweit dahinstehen, ob der beanstandete Fehler der Beweiswürdigung, wie die Beschwerde meint, als Verfahrensmangel geltend gemacht werden kann oder ob die Beweiswürdigung dem sachlichen Recht zuzuordnen ist (vgl. zu dieser in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht einheitlich beantworteten Frage die Nachweise im Beschluß vom 26. Juni 1991 - BVerwG 9 B 83.91 -).

    Davon abgesehen ist dem Berufungsurteil keine von der Würdigung des Einzelfalles losgelöste, der revisionsgerichtlichen Forderung einer nachvollziehbaren Beweiswürdigung "in abstracto" widersprechende Rechtsauffassung zu entnehmen (vgl. insoweit Beschlüsse vom 26. Juni 1991 - BVerwG 9 B 83.91 - und vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 260 sowie Weyreuther, "Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte", Rdnr. 109).

  • BVerwG, 14.07.1992 - 9 B 183.91

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Verantwortlichkeit des

    Es kann insoweit dahinstehen, ob der beanstandete Fehler der Beweiswürdigung, wie die Beschwerde meint, als Verfahrensmangel geltend gemacht werden kann oder ob die Beweiswürdigung dem sachlichen Recht zuzuordnen ist (vgl. zu dieser in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht einheitlich beantworteten Frage die Nachweise im Beschluß vom 26. Juni 1991 - BVerwG 9 B 83.91 -).

    Davon abgesehen ist dem Berufungsurteil keine von der Würdigung des Einzelfalles losgelöste, der revisionsgerichtlichen Forderung einer nachvollziehbaren Beweiswürdigung "in abstracto" widersprechende Rechtsauffassung zu entnehmen (vgl. insoweit Beschlüsse vom 26. Juni 1991 - BVerwG 9 B 83.91 - und vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 260 sowie Weyreuther, "Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte", Rdnr. 109).

  • BVerwG, 10.06.1992 - 9 B 176.91

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Es kann insoweit dahinstehen, ob der beanstandete Fehler der Beweiswürdigung, wie die Beschwerde meint, als Verfahrensmangel geltend gemacht werden kann oder ob die Beweiswürdigung dem sachlichen Recht zuzuordnen ist (vgl. zu dieser in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht einheitlich beantworteten Frage die Nachweise im Beschluß vom 26. Juni 1991 - BVerwG 9 B 83.91 -).

    Davon abgesehen ist dem Berufungsurteil keine von der Würdigung des Einzelfalles losgelöste, der revisionsgerichtlichen Forderung einer nachvollziehbaren Beweiswürdigung "in abstracto" widersprechende Rechtsauffassung zu entnehmen (vgl. insoweit Beschlüsse vom 26. Juni 1991 - BVerwG 9 B 83.91 - und vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 260 sowie Weyreuther, "Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte", Rdnr. 109).

  • BVerwG, 17.07.1992 - 9 B 178.91

    Sogenannte "Divergenzrüge"

    Entgegen dem Vorbringen des Bundesbeauftragten ist dem Berufungsurteil nämlich keine von der Würdigung des Einzelfalles losgelöste, der zitierten Entscheidung "in abstracto" widersprechende Rechtsauffassung zu entnehmen (vgl. insoweit Beschlüsse vom 26. Juni 1991 - BVerwG 9 B 83.91 - und vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 260 sowie Weyreuther, "Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte", RdNr. 109).
  • ArbG Ludwigshafen, 08.04.1997 - 1 Ca 3356/96

    Möglichkeit der Unterbrechung eines Verfahrens wegen Eröffnung eines

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